Allgemeine Geschäftsbedingungen
der printclub GmbH für Geschäfte mit Unternehmern und Kaufleuten
§ 1 Allgemeines
(1) Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) von uns, der printclub GmbH, Boxgraben 53-57, 52064 Aachen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kami Ghassemzadeh (im Folgenden printclub), sind Bestandteil aller geschlossenen Verträge mit Unternehmern und Kaufleuten.
(2) Für Geschäfte mit Verbrauchern werden keine AGB vereinbart.
(3) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB. Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt oder aus anderen Rechtsgründen im Handelsgesetzbuch als Kaufmann eingeordnet wird, §§ 1, 2 HGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer Selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.
(4) Entgegen stehender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von printclub ausdrücklich und zumindest in Textformanerkannt werden.
§ 2 unverbindliche Angaben, Vertragsschluss
(1) Alle Angaben zu unseren angebotenen Leistungen und Preisen, sei es auf unserer Internetpräsenz oder in sonstiger Weise, sind vor Vertragsschlussfreibleibend und unverbindlich.
(2) Unsere Präsentation, sei es auf unserer Internetpräsenz oder in sonstiger Weise, und die Übersendung eines Kostenanschlags stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar. Es handelt sich um eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, uns ein Angebot zu machen (so genannte invitatio ad offerendum).
(3) Ein Vertragsschluss kommt ausschließlich dadurch zu Stande, dass printclub ein Angebot des Kunden annimmt.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(5) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen ebenfalls der Text- bzw. Schriftform.
§ 3 Bereitstellung von Werbemitteln durch den Auftraggeber, Ablehnungsrecht
(1) Ein Werbemittel kann bestehen aus: Bildern, Bewegtbildern, Text, Tonfolgen, oder aus einem AdLink (der über eine vom Auftraggeber genannten Online-Adresse beim Anklicken die Verbindung zu weiteren Inhalten herstellt). Die Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend.
(2) Vom Auftraggeber bereitgestellte Werbemittel haben den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen. Die Werbemittel einschließlich Verlinkungen haben dem Stand der Technik zu entsprechen. Das gilt auch für den Inhalt und technischen Standard der von Auftraggeber definierten Online-Adressen im Rahmen von AdLinks. Sie sind vom Auftraggeber auf Viren u.Ä. zu überprüfen.
(3) printclub behält sich vor, Werbemittel wegen der fehlenden technischen Qualität, aber auch wegen des Inhalts, der Herkunft, der Form, Ausgestaltung oder wegen der Verlinkung abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn die Werbemittel oder die Website, auf die verlinkt wird, gegen geltendes Recht (gegen Gesetze, Verordnungen oder behördliche Bestimmungen) oder die guten Sitten verstoßen oder deren Schaltung für printclub unzumutbar ist. Unzumutbar ist insbesondere Werbung, die nach Aussage oder Form der Darstellung politisch, weltanschaulich oder religiös extreme, ausländerfeindliche, diskriminierende (z.B. sexistische oder in ähnlicher Weise verletzende), gegen den guten Geschmack verstoßende oder gegen die Interessen der printclub gerichtete Inhalte enthält.
(4) Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich in Text- oder Schriftformmitgeteilt, worauf er das Recht auf Nachbesserung hat.
(5) printclub ist berechtigt, ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückzuziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels vornimmt, die Verlinkung ändert oder den Inhalt der Website, auf die verlinkt wird, wesentlich verändert.
(6) Entsteht der printclub wegen einer Ablehnung (Absätze 3 und 4) oder einer Zurückziehung (Absatz 5) ein Mehraufwand, kann dieser dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
§ 4 Urheber- & Nutzungsrecht
(1) einzelne Objekte
Das Urheberrecht für von printclub erstellte Objekte (Grafiken, Webseiten, Skripte, Programme) bleibt allein bei der printclub. Der Kunde erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, dass eingeschränkte Nutzungsrecht für die erstellten Objekte. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von printclub nicht gestattet. Erstellte Rohmaterialien von printclub, sind Eigentum der printclub, die Urheber- und Nutzungsrechte bleiben allein bei der printclub. Die printclub behält sich vor, Urheber- und Impressumsangaben auf den erstellten Internetseiten anzubringen sowie diese als Referenzen auf der eigenen Websiteanzugeben.
(2) Projektergebnisse:
Alle Urheberrechte an Projektergebnissen der printclub bleiben printclub vorbehalten. Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde zeitlich und räumlich unbeschränkte Verwertungsrechte an den gesamten Projektergebnissen. Nicht enthalten ist das Recht auf Weiterbearbeitung der Projektergebnisse, auf Übertragung und Bearbeitung in anderen als den vereinbarten Medien, auf Exklusivität und auf Übertragung von Rechten an Dritte. Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf die Überlassung der Quelltexte. Ein Anspruch darauf kann jedoch unter den Vertragsparteien im Voraus in Textform (§126b BGB) vereinbart werden.
§ 5 Fertigstellungszeit, Hemmung
(1) Fertigstellungszeiträume und -termine, die für printclub gelten sollen, bedürfender schriftlichen Vereinbarung. Anderweitige Abreden sind nicht verbindlich.
(2) Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen u.Ä. durch den Auftraggeber ist der Lauf des Fertigstellungszeitraums gehemmt. Der Fertigstellungstermin wird entsprechend nach hinten geschoben. Die Hemmung wird vom Tage der Übermittlung der Entwürfe, Demos, Testversionen o.ä. an den Auftraggeber bis zum Tage des Eingangs seiner Stellungnahme bei der printclubgerechnet.
(3) Fertigstellungszeiträume und -termine beziehen sich immer nur auf die ursprüngliche vertragliche Vereinbarung. Verlangt der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Fertigstellungszeit entsprechend, auch wenn insoweit eine Änderung des Vertrags nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
(4) Die printclub schließt keine Fixgeschäfte. Ist der Fertigstellungzeitraumabgelaufen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, printclub eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Die Nachfristsetzung hat mindestens in Textform zu erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zugang bei printclub zu laufen. Ohne Nachfristsetzung sind für den Auftraggeber Gestaltungsrechte odersonstige Ansprüche gegenüber printclub aus der Nichteinhaltung des Fertigstellungszeitraums bzw. -termins ausgeschlossen.
§ 6 Warenlieferung
(1) Soll Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an, die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
(2) Liefertermine sind nur gültig, wenn sie printclub ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
(3) Verzögert printclub die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung von printclub zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
(4) Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb von printclub als auch in dem eines Zulieferers – wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrags, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung von Printclub ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
(5) printclub steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung allerfälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
(6) printclub nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb von printclub zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen können printclub auch bei der Lieferung zurückgegeben werden, es sei denn, dem Auftraggeber ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware, bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transports der gebrauchten Verpackungen trägt der Auftraggeber. Ist eine benannte Annahme/Sammelstelle weiter entfernt als der Betrieb von printclub, so trägt der Auftraggeber lediglich die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zum Betrieb des Printclubs entstehen würden. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Anderenfalls ist printclub berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Sachen, insbesondere auch im Rahmen eines Werkvertrages gelieferte Teile und Materialien, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der kompletten Forderung aus der zugrundeliegenden Geschäftsverbindung Eigentum von printclub und dürfen nicht weiterveräußert werden.
§ 8 Vertragslaufzeit, Kündigung, außerordentliche Kündigung durch printclub
(1) Die Verträge haben die vereinbarte Laufzeit. Ist keine Laufzeit vereinbart, läuft der Vertrag unbefristet.
(2) Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von 3Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
(3) printclub ist unabhängig von Kündigungsrechten, die sich aus dem Vertrag, aus Abs. (2) oder aus Gesetz ergeben, zur schriftlichen außerordentlichen Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht trotzzweimaliger Mahnung nicht nachkommt, trotz Abmahnung gegen diese AGB verstößt, gegen ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder andere, objektive Hinweise auf seine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen.
§ 9 Vergütung, Fälligkeit, Verzug, Aufrechnung
(1) Von printclub angegebenen Preise sind netto, enthalten also nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind alle Rechnungen nach Zugang fällig und spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung zu zahlen. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist tritt Verzug ohne Mahnung ein.
(3) Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Genauso besteht bei einem Zahlungsverzug des Kunden das Recht der printclub, die eigeneweitere Leistung zurückzubehalten. Schließlich besteht das Recht, für weitere Leistungen eine Vorauszahlung zu verlangen. Dieses Recht besteht auch, unabhängig von einem Zahlungsverzug und einer vertraglichen Vereinbarung, bei objektiv begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers.
(4) Abrechnungen gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich der Abrechnung widerspricht, spätestens innerhalb von 10 Tagen.
(5) Kommt es aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens des Auftraggebers nicht zu einer vollständigen Vertragserfüllung, so besteht gleichwohl der Anspruch der printclub auf volle Vergütung.
(6) Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von der printclub schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen.
(7) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis mit der printclub beruht.
§ 10 Haftung von printclub, Mängelrüge, Verjährung
(1) Unwesentliche Fehler sind dem Kunden zumutbar. In ihrem Fall bestehen keine Ansprüche gegen die printclub. Ein unwesentlicher Fehler liegt insbesondere vor, wenn er auf der Verwendung nicht geeigneter Hard- oder Software durch den Auftraggeber oder seinen Internetanbieter basiert, wenn der Fehler bei der Wiedergabe den Zweck des Werbemittels nicht wesentlich beeinträchtigt, bei höherer Gewalt, bei Rechnerausfall aufgrund Systemversagens oder Leitungsausfall, bei Netzwerkstörungen oder Ausfall des genutzten Ad-Servers von nicht länger als 24Stunden innerhalb von 30 Tagen. Bei einem längeren Ausfall des Ad-Servers wird die Werbeschaltung in einer für den Auftraggeber zumutbaren Zeit nachgeholt, der Vergütungsanspruch der printclub bleibt bestehen.
(2) Ausgeschlossen ist jede Haftung oder Gewährleistung bei Störungen des Kundenrechners sowie der Kommunikationswege vom Kundenrechner zu uns.
(3) Grundsätzlich besteht nur eine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(4) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet printclub nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Hauptpflichten), wenn sie einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat. Hauptpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(5) Bei einer fahrlässigen Pflichtverletzung – egal ob grob oder leicht fahrlässig -haftet printclub nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, der auf höchstens den Vertragswert beschränkt ist. Bei einer Pflichtverletzung durch Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, gilt dies auch im Falle einer vorsätzlichen Pflichtverletzung.
(6) Ausgenommen von diesen Haftungsbeschränkungen (Absätze 3 – 5) ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen.
(7) Der Auftraggeber hat das von printclub erstellte Werk unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich gegenüber printclub zu rügen, und zwar in Text- oder Schriftform. Die Rügefrist beginnt bei offenen Mängeln mit der Übermittlung des Werks, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige Mängelrüge, so gilt das Werk als genehmigt. Spätere Beanstandungen sind irrelevant.
(8) Sämtliche Ansprüche, auch Mängelansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr. Ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Gleiches gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen.
§ 11 Rechteeinräumung, Haftung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, nur Werbemittel zu übermitteln, an denen keine der Übermittlung und/oder Nutzung entgegenstehende Rechte Dritter bestehen und denen keine Gesetze, Verordnungen, behördliche Bestimmungen oder sonstige Rechtsgrundsätze (z.B. die guten Sitten) entgegenstehen.
(2) Er überträgt printclub sämtliche für die Nutzung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken- und Kennzeichnungsrechte und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, öffentlichen Zugänglichmachung, zur Einstellung in eine Datenbank und Bereithalten zum Abruf, zur Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, in dem für die Durchführung des Vertrages notwendigen Umfang. Er berechtigt printclub zur Nutzung mittels aller bekannter technischer Verfahren sowie allerbekannter Formen der elektronischen Medien, über alle festen und mobilen, digitalen und analogen Kommunikationswege.
(3) Der Auftraggeber ist zur sorgfältigen Prüfung verpflichtet. Zudem ist er verpflichtet, die von ihm bereitgestellten Werbemittel auf Viren o.ä. zu untersuchen.
(4) Eine Prüfpflicht für printclub besteht nicht.
(5) Die rechtliche Verantwortung für den Inhalt sämtlicher bereitgestellter Werbemittelträgt ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt die printclub auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Bereitstellung rechtswidriger Werbemittel beruhen, insbesondere wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen, aber auch wegen Verstößen gegen geltende Werberichtlinien, Grundsätze oder Selbstbindungen der Werbewirtschaft. Die Freistellung erstreckt sich explizit auch auf die notwendigen Kosten, die der printclub im Zusammenhang mit ihrer Rechteverteidigung gegenüber dem Dritten entstehen.
(6) Für den Schaden, den der Auftraggeber dadurch verursacht, dass er der printclub Werbemittel übermittelt, die mit einem Virus o.ä. behaftet sind, haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.
(7) Soweit Daten an printclub – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her.
(8) Ansprüche des Auftraggebers gegenüber printclub aus einem Datenverlust sind ausgeschlossen
§ 12 Vermittlung von Domainnamen und von Speicherplatz auf Servern Dritter
(1) Bei der Beschaffung von Internet-Domains wird printclub zwischen dem Auftraggeber und den Organisationen zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittlertätig.
(2) printclub verpflichtet sich zur Prüfung, ob die vom Kunden gewünschten Domains bereits an Dritte vergeben sind. Falls die Prüfung ergibt, dass die vom Kunden gewünschten Domains noch nicht an Dritte vergeben sind, wird die Registrierung der Domains bei der DENIC e.G. bzw. der zuständigen ausländischen Vergabestelle beantragt. Dort wird der Kunde als rechtlicher Namensinhaber registriert. Falls die Prüfung ergibt, dass die vom Kunden gewünschten Domains bereits an Dritte vergeben sind, wird der Anbieter den Kunden hiervon unterrichten. Weitergehende Verpflichtungen hinsichtlich der bereits vergebenen Domains hat printclub nicht. Den Erfolg der Anmeldung – d.h. die tatsächliche Registrierung der Domains– schuldet printclub nicht.
(3) Der Kunde hat die als Domains zu registrierenden Zeichenfolgen auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter und den allgemeinen Gesetzen geprüft. Der Kunde versichert, dass sich keine Anhaltspunkte für eine Verletzung von Rechten Dritter oder allgemeinen Gesetzen ergeben haben. Sollten Dritte gegen den Kunden Ansprüche auf Änderung, Löschung oder Übertragung einer oder mehrerer der Domains – gleich auswelchem Rechtsgrund – geltend machen, ist der Kunde verpflichtet, printclub hiervon unverzüglich zu unterrichten. Dasselbe gilt von behördlichen Maßnahmen gleich welcher Art, die aus der Verwendung einer oder mehrerer der Domains resultieren.
(4) Der Auftraggeber stellt die printclub auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der rechtswidrigen Registrierung und/oder Verwendung einer Domain beruhen, insbesondere wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen, aber auch wegen Verstößen gegen geltende Werberichtlinien, Grundsätze oder Selbstbindungen der Werbewirtschaft. Die Freistellung erstreckt sich explizit auch auf die notwendigen Kosten, die der printclub im Zusammenhang mit ihrer Rechteverteidigung gegenüber dem Dritten entstehen.
(5) Der Kunde erkennt die Geschäftsbedingungen und die Vergabebestimmungen der zuständigen Vergabestelle an (z.B. abrufbarunter www.denic.de, bzw. www.internic.com).
(6) Bei der Vermittlung von Speicherplatz auf einem Internetserver Dritter (Webhosting) gilt das Vorstehende entsprechend. printclub haftet auch hier nicht für den Erfolg. Insbesondere übernimmt printclub keine Gewähr, dass die auf den externen Servern bereitgestellten Daten jederzeit zugänglich sind. Der Auftraggeber stellt die printclub auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der rechtswidrigen Nutzung des externen Speicherplatzes resultieren. Die Freistellungerstreckt sich explizit auch auf die notwendigen Kosten, die der printclub im Zusammenhang mit ihrer Rechteverteidigung gegenüber dem Dritten entstehen. Es gelten zusätzlich zu den hiesigen Bestimmungen die AGB des jeweiligen Webhosters/Providers und der Auftraggeber erkennt deren Geltung an.
§ 13 Datenschutz, Geheimhaltung, Aufbewahrung
(1) Genauso wie die printclub ist auch der Auftraggeber zur Einhaltung der einschlägigen Vorschriften des TMG, BDSG, der DSGVO sowie der sonstigen Datenschutzbestimmungen verpflichtet.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche vertraulichen Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht gegenüber Dritten zu offenbaren oder anderweitig zu verwenden. Unter vertraulich sind dabei alle Informationen zu verstehen, die nichtallgemein bekannt sind und die entweder von uns als vertraulich eingestuft werden oder bei denen sich aus den Umständen ergibt, dass sie als vertraulich behandelt werden sollen. Nicht als vertraulich gelten Informationen, die dem Auftraggeber bekannt waren, bevor sie ihm von uns offenbart wurden sowie Informationen, die ohne ein Verschulden der jeweiligen Vertragspartei allgemein zugänglich werden.
(3) Erhält der Auftraggeber ein individuelles Passwort, ist er verpflichtet, dieses Dritten nicht zu offenbaren und es sorgfältig zu verwahren, um Missbräuche durch Dritte auszuschließen. Bei Verlust des Passwortes oder wenn ihm bekannt wird, dass Dritte von dem Passwort Kenntnis erlangt haben, ist er verpflichtet, printclubunverzüglich darüber informieren. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die sich aus einem Missbrauch des Passworts ergeben
(4) Die Geheimhaltungsverpflichtungen gelten auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus unbegrenzt.
(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich für jeden Fall der verschuldeten Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Geheimhaltungsvereinbarungen, eine Vertragsstrafe in Höhe der Vertragssumme zu zahlen.
(6) Die printclub ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Werbemittel nach Vertragsbeendigung an den Auftraggeber zurückzuliefern. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Werbemittel über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus zu archivieren. Eine entsprechende Pflicht entsteht nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen
(7) Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass printclub Details der Werbekampagne für eigene Vermarktungszwecke sowohl während als auch nach Beendigung des Vertrages veröffentlicht, ausdrücklich auch den Namen des Auftraggebers.
§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist Aachen.
(2) Für alle Streitigkeiten, die sich aus einem Vertrag mit printclub oder im Zusammenhang mit einem zu Grunde liegenden Vertrag mit printclub ergeben, wird Köln als Gerichtsstand vereinbart.
§ 15 Handelsbräuche
Es gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie und der Medienindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
§ 16 Sonstiges
(1) Bitte beachten Sie, dass wir auf angelieferte Ware keine Garantie auf Verlust, Beschädigung oder Verdrucken/Versticken übernehmen.
(2) Bei mitgebrachten Textilien können wir die Haltbarkeit der Drucke nicht garantieren, für Druckergebnisse wird keine Haftung übernommen werden. Der Kunde haftet für seine mitgebrachten Textilien.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Auf die mit printclub geschlossenen Verträge ist ausschließlich deutsches Rechtanwendbar, unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts. Dies gilt auch, wenn der Kunde die Leistungen von einem anderen Land als Deutschland aus in Anspruch nimmt.
(2) printclub behält sich eine jederzeitige Änderung der AGB vor.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB einschließlich Änderungen dieser Klausel bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.
(5) Die Regelung in diesen AGB gehen im Konfliktfall den anderweitigen Regelungenaußerhalb einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen printclub und dem Auftraggeber vor (insbesondere Regelungen in Preislisten, Rabattstaffeln, Targeting Kriterien etc.).
Stand: 11.06.2018